Einmal richtig kaufen

27. Juli 2026

Das Recht auf Reparatur: Was sich 2026 für dich ändert

Reparierbarkeit wird von einem Werbeversprechen zu einer zugesicherten Eigenschaft. Das klingt nach Juristendeutsch, hat aber sehr praktische Folgen.

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie beschlossen. Zugrunde liegt die Richtlinie (EU) 2024/1799, deren Umsetzungsfrist am 31. Juli 2026 endet.

Damit ändert sich etwas Grundsätzliches an der Rechtslage beim Kauf — und weil kaum jemand darüber redet, lohnt es sich, das vor der nächsten größeren Anschaffung zu wissen.

Der Kern: Reparierbarkeit wird Beschaffenheitsmerkmal

Bisher war Reparierbarkeit im Wesentlichen eine Frage des guten Willens des Herstellers. Wer ein verklebtes Gerät verkaufte, verkaufte eben ein verklebtes Gerät.

Künftig zählt die Reparierbarkeit zur Beschaffenheit der Ware. Das ist der juristische Begriff dafür, was ein Produkt zugesichertermaßen können muss. Weicht die tatsächliche Beschaffenheit von der zugesicherten ab, liegt ein Mangel vor — mit den üblichen Folgen aus dem Gewährleistungsrecht.

Vereinfacht: Wenn ein Hersteller mit Reparierbarkeit wirbt oder sie erwarten lässt, muss er sie auch liefern. Sonst ist die Sache mangelhaft.

Was das praktisch bedeutet

Was ich noch nicht sicher sagen kann

Wie weit die Gerichte den Begriff „Beschaffenheit" in diesem Zusammenhang später auslegen, ist naturgemäß offen — dazu gibt es noch keine Rechtsprechung. Und welche Produktgruppen im Detail erfasst sind, sollte man im Einzelfall prüfen. Ich schreibe hier auf, was im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurde, nicht wie es sich in fünf Jahren ausgelegt darstellt.

Das ist keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streit mit einem Händler hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Was du jetzt schon tun kannst

  1. Vor dem Kauf die Herstellerangaben zur Ersatzteilverfügbarkeit sichern. Screenshot mit Datum. Falls es später Streit gibt, hast du etwas in der Hand.
  2. Bei zwei ähnlichen Geräten das mit der längeren zugesagten Ersatzteilversorgung nehmen — dieser Punkt wird rechtlich gerade aufgewertet.
  3. Rechnungen aufheben. Klingt banal, ist aber die Voraussetzung für alles Weitere.

Und wenn tatsächlich etwas kaputtgeht: In mehreren Bundesländern beteiligt sich der Staat an den Reparaturkosten. Wie das geht, steht im Artikel zum Reparaturbonus.

Quellen

Stand dieses Artikels: 27. Juli 2026. Gesetze ändern sich — vor einer wichtigen Entscheidung bitte den aktuellen Stand prüfen.